[Nr. 299 / 18.03.2024 / Entscheide]
Bedienstete/r mit Matrikelnummer 3726: Anerkennung der in Körperschaften des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages geleisteten Dienste gemäß Artikel 37, Absatz 3 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 i.g.F., mit Wirkung 01.02.2024