|
Sie befinden sich hier: Startseite > Soziale Leistungen > Ferienaufenthalte Widum Fennberg
Das Widum Unterfennberg wird in der Regel nur im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09 intensiv genutzt und in den übrigen Monaten vom 01.10. bis 30.04. nur in Ausnahmefällen und zwar mittels schriftlicher Anfrage an diese Körperschaft, von nicht weniger als 30 Tagen.
Die Vormerkung des Hauses von Gruppen, die es benützen wollen, ist wie folgt vorzunehmen:
Innerhalb März/ Mitte April
Schriftlicher Antrag seitens der interessierten Gruppe an folgende Adresse:
Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland
Lauben 22/26
39044 Neumarkt
QR-Code zum Scannen öffnen