[Nr. 391 / 24.03.2025 / Entscheide]
Gewährung der Freistellung aus Erziehungsgründen an die Bedienstete mit Matrikelnummer 2615 für den Zeitraum vom 23.04.2025 bis 22.04.2027, gemäß Artikel 52 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages 12. Februar 2008