[Nr. 681 / 04.06.2025 / Entscheide]
Bedienstete/r mit Matrikelnummer 4002: Anerkennung der in Körperschaften des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages geleisteten Dienste gemäß Artikel 37, Absatz 3 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02. Juli 2015, i.g.F., mit Wirkung 01.04.2025