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Die teilgeschützte Wohngemeinschaft für psychisch kranke Menschen liegt nur zehn Gehminuten vom Zentrum von Neumarkt entfernt. In unmittelbarer Nähe der Einrichtung befindet sich die Bushaltestelle, die eine gute Anbindung sowohl an das Dorfzentrum (inklusive Zugbahnhof) als auch an Bozen hat. Zudem befinden sich der nahegelegene Radweg, eine Tabaktrafik, das Postamt und einige Supermärkte in der Nähe.
Vor der eigentlichen Aufnahme hat die Person die Möglichkeit, den Dienst im Rahmen einer kostenlosen Orientierungswoche zu besuchen, in der sie am Alltagsleben der Einrichtung teilnimmt, um das Angebot des Wohnprojekts mit mehr Vertrauen, Überzeugung und Motivation wahrnehmen zu können.
Die Probezeit beträgt zwei Monate (verlängerbar um weitere zwei Monate).
Nachdem gemeinsam mit der Person die zu erreichenden Ziele für die soziale Rehabilitation und die Autonomie ermittelt und vereinbart wurden, arbeiten die MitarbeiterInnen der Struktur in Absprache mit dem zuständigen ZPG gemeinsam daran, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person im täglichen Leben zu verbessern.
Verläuft die zweimonatige Probezeit positiv, erfolgt die definitive Aufnahme.
Die Einrichtung besteht aus drei unabhängigen Wohnungen (eine, in der sechs Personen leben können (fast alles Einzelzimmer), eine Zweizimmerwohnung für zwei Personen und eine Einzimmerwohnung) innerhalb eines privaten Kondominium. In der großen Wohnung leben in der Regel diejenigen, die mehr Unterstützung benötigen, weshalb es dort eine größere Anwesenheit seitens Personal gibt. Da es sich um eine teilgeschützte Einrichtung handelt, ist das Personal an Wochentagen nachmittags und abends (von 13.00 bis 21.00 Uhr, je nach Schicht) im Einsatz. Damit soll eine erhöhte Präsenz zu den Zeiten gewährleistet werden, in denen eine größere Notwendigkeit besteht.
Normalerweise ist nachts, an Sonntagen sowie an Feiertagen die Anwesenheit der BetreuerInnen nicht vorgesehen, somit müssen die BewohnerInnen einen Tag alleine zu Recht kommen (die Wohngemeinschaft bleibt nie 2 aufeinanderfolgende Tage geschlossen).
Jede Person hat die Möglichkeit, ihr Zimmer zusätzlich zur Grundausstattung (Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch und Stuhl) individuell zu gestalten.
Die Wohngemeinschaft Vill/Neumarkt bietet nicht nur eine Wohnmöglichkeit, sondern auch die Möglichkeit für sich selbst zu sorgen, Räume mit anderen Personen zu teilen und sauber zu halten, seine Zeit zu organisieren, Verpflichtungen nachzukommen und notwendige Besorgungen zu erledigen oder seine Freizeit zu gestalten, genauso wie sein Geld selbständig zu verwalten.
Einen Teil seines Lebens in der Gemeinschaft zu leben bedeutet unter anderem, diese Dinge gemeinsam mit Anderen und der Unterstützung der BetreuerInnen zu üben und zu bewältigen.
Eine Person mit einer psychischen Erkrankung (diese Diagnose ist vorwiegend) kann vorübergehend oder langfristig in die Dienste aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Person volljährig ist.
Die Aufnahme von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist hingegen nur in Ausnahmefällen möglich. Die Aufnahme ist für Personen vorgesehen, die in regelmäßigem Kontakt mit dem zuständigen territorialen Zentrum für psychische Gesundheit stehen, und die darüber hinaus einer stabilen, mindestens halbtägigen Beschäftigung nachgehen (z.B. Arbeit auf dem freien Markt, berufliche Eingliederung, Aufnahme in einen Rehabilitationsdienst am Arbeitsplatz, Besuch in geschützten Werkstätten oder Tageszentren, regelmäßiger Besuch und/oder Wiederaufnahme einer weiterführenden Schule oder eines Hochschulstudiums).
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