Seniorenwohnheime und betreutes Wohnen

Die Seniorenwohnheime, die Tagespflegeheime und der Dienst„Begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren“ stellen wichtige Dienste für SeniorInnen mit bestimmten Bedürfnissen dar.

Seniorenwohnheime

Die Seniorenwohnheime, ehemals Alters- und Pflegeheime, bieten für ältere Menschen einen Wohn- und Lebensbereich.

Neben Verpflegung und Unterbringung begleiten und betreuten sie die Bewohnerinnen und Bewohner in den Bereichen Sozialassistenz, Krankenpflege, Rehabilitation und medizinische Behandlung.

Mit einem besonderen Augenmerk werden dabei die individuellen körperlichen, seelischen und sozialen Fähigkeiten beachtet und gefördert.

Die Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland führt zwei Seniorenwohnheime:

Landesweit gibt es in Südtirol 74 Seniorenwohnheime (Alters- und Pflegeheime) mit insgesamt ungefähr 4.210 Betten, die entweder von Öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB), Bezirksgemeinschaften, Gemeinden, Stiftungen oder privat geführt werden. Neben Unterkunft und Verpflegung sorgen die Alters- und Pflegeheime für die soziale, krankenpflegerische, rehabilitative und ärztliche Begleitung, Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei wird vor allem auf die physische, psychische und soziale Aktivierung der Betreuten Wert gelegt, wobei der besonderen individuellen Situation der einzelnen Personen gebührend Rechnung getragen wird.

In den Seniorenwohnheimen stehen auch Kurzzeitpflegeplätze zur Entlastung pflegender Angehöriger oder privater Pflegekräfte zur Verfügung.

Für weitere Informationen: Verband der Seniorenwohnheime Südtirols - Kanonikus-Michael-Gamper- Str. 10 - 39100 Bozen - Tel.: 0471 32 36 35 - Fax: 0471 32 36 46 - E.mail: info@vds-suedtirol.it - Web: http://www.vds-suedtirol.it/

Die Tarife für Seniorenwohnheime

Einen Teil der Aufenthaltskosten im Heim (Anteil für Pflege) übernimmt der jeweilige Sanitätsbetrieb. Die Heimbewohnerin bzw. der Heimbewohner und der Ehepartner zahlen den festgelegten Tagessatz und zwar im Ausmaß, wie er vom D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung vorgesehen ist. Reichen ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, den Tagessatz zu bestreiten, werden die Kinder zur Bezahlung herangezogen. Reicht auch deren Einkommen nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners den ungedeckten Teil.

Gegen die Entscheidungen zu den Maßnahmen der Finanziellen Sozialhilfe und zur Berechnung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, kann der Bürger bei der Abteilung Soziales - Sektion für Einsprüche Einspruch einreichen, außer für:

  • Kürzung oder Ablehnung laut Art. 19, Absätze 7 und 7/bis, D.LH. Nr. 30/2000 wegen fehlender oder unzureichender persönlicher Aktivierung zur Gewährleistung des eigenen Unterhaltes und jenes der eigenen Familiengemeinschaft,
  • Ablehnung laut Art. 17, D.LH. Nr. 30/2000 wegen Verlust der Voraussetzung des ständigen und ununterbrochenen Aufenthalts im Landesgebiet der Provinz Bozen.

Die Möglichkeit eines Rekurses innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt der Mitteilung beim Verwaltungsgericht - Autonome Sektion für die Provinz Bozen, Claudia de' Medici-Straße, 8 in Bozen, bleibt in jedem Fall aufrecht.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1001880

Begleitetes und betreutes Wohnen für Senioren

Das begleitete und betreute Wohnen stellt ein Angebot für SeniorInnen dar, die zwar noch selbständig leben können, aber in bestimmten Alltagssituationen, wie beispielsweise bei der Zubereitung der Mahlzeiten, Unterstützung bedürfen. Es wird keine Betreuung rund um die Uhr gewährt, sondern spezifische individuelle Hilfestellungen sind bei Bedarf verfügbar.

Für die Erbringung der Leistung können die bereits bestehenden Seniorenwohnungen bzw. andere geeignete Wohnungen genutzt werden. Der Dienst wird von der Gemeinde direkt geführt oder kann auf der Grundlage einer Vereinbarung anderen Trägern anvertraut werden (z.B. Seniorenwohnheime).

Hier finden Sie: