Minderjährige in Gewaltsituationen

Kindesmissbrauch oder-misshandlung umfasst alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder vernachlässigendes Verhalten oder Ausbeutung zu Erwerbs- oder anderen Zwecken, die einen realen oder potentiellen Schaden für die Gesundheit des Kindes, sein Überleben, seine Entwicklung oder seine Würde zur Folge haben und im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses ausgeführt werden. (World report on violence and health, Weltgesundheitsorganisation, Genf, 2002).

Jeder, der von Situationen des Missbrauchs weiß oder auch nur einen Verdacht hegt, kann sich an die mit dem Schutz des Kindes beauftragte Institution wenden. Es reicht, die territorial zuständigen Dienste für Minderjährige, die Ordnungskräfte oder direkt das Jugendgericht sowie die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht zu informieren. Diese Institutionen leiten anschließend alle Maßnahmen in die Wege, die zum Schutz des Kindes notwendig sind.

Die Hilfeleistung für Minderjährige, die Opfer von Missbrauch sind, wird in koordinierter Form von verschiedenen soziosanitären Fachkräften, insbesondere von den Sozialassistenten/innen der Sozialsprengel gewährleistet.

Die Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft sind ein wichtiges Element im Netzwerk der Dienste, die sich Kinder in Gewaltsituationen annehmen.