Gewalt an Frauen

Eine Frau, die einer Gewaltsituation ausgesetzt ist, kann sich an den Frauenhausdienst wenden, mit welchem die Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft eng zusammenarbeiten.

Die Dienstleistung “Frauenhaus” besteht aus zwei sich ergänzenden Einrichtungen:

1. Die Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen, welche den konkreten Bezugspunkt für die Frauen darstellen, die sich persönlich oder telephonisch den Mitarbeiterinnen wenden können. Sie bieten folgende Leistungen:

  • professionelle frauenspezifische und psycho-soziale Beratung sowie Krisenintervention;
  • sozialarbeiterische Unterstützung;
  • professionelle Rechtsberatung;
  • Vorbereitungsgespräche für die Aufnahme in die Wohnstrukturen und Nachbetreuung der Frauen und ihrer Kinder.

Die Beratungsgespräche sind unentgeltlich und anonym.

2. Wohnstrukturen, welche der Frau und deren Kindern Schutz und Unterkunft anbieten. In Südtirol gibt es 2 Arten von Wohnstrukturen:

  • Frauenhaus
  • Geschützte Wohnungen

Beide bieten an:

  • Organisation und Begleitung der programmierten Aufnahmen und der Notaufnahmen der Frauen und ihrer Kinder;
  • vorübergehende Unterkunft (max. 6 Monate) in einem solidarischen und sicheren Raum, sowie Verpflegung und Bedarfsartikel zur Befriedigung der primären Bedürfnisse;
  • psycho-soziale Beratung und sozialarbeiterische Unterstützung bei der Entwicklung eines individualisierten Projekts, um einen Weg aus der Gewalt zu entwickeln und die volle Autonomie wiederzuerlangen; • Nachbetreuung wird Frauen und ihren Kinder auch nach dem Auszug aus der Wohnstruktur gewährleistet, um sie bei den Schwierigkeiten zu unterstützen, die ihnen widerfahren könnten. Die Zweiteilung der Dienstleistung entsteht aus der Notwendigkeit, in der Wohnstruktur Anonymität und Schutz zu gewähren, und den Frauen, die Opfer von Gewalt sind, unterschiedliche und geeignete Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=100848