Familienförderung

Der Vollständigkeit halber wird nachstehend auf Formen der finanziellen Unterstützung zugunsten von Familien hingewiesen, welche nicht von der Bezirksgemeinschaft, sondern von anderen öffentlichen Körperschaften erbracht werden.

Familiengeld des Landes

Das Familiengeld des Landes ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.provinz.bz.it/aswe/themen/familienfoerderung.asp

Familiengeld der Region

Das Familiengeld der Region besteht in einer finanziellen Zulage, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien angepasst ist. Es wird an Familien mit mindestens 2 minderjährigen Kindern, oder an Familien mit einem Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres oder an Familien mit einem minderjährigen Kind mit einem mitlebenden volljährigen Kind welcher auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheint ausbezahlt. Die Zulage erhalten auch Familien mit volljährigen Kindern mit einer Zivilinvalidität.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.provinz.bz.it/aswe/themen/familienfoerderung.asp

Staatliches Familiengeld

Das staatliche Familiengeld steht einkommensschwachen Familien mit mindestens 3 minderjährigen Kindern zu (nur für EU-Bürger/innen).

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.provinz.bz.it/aswe/themen/familienfoerderung.asp

Staatliches Mutterschaftsgeld

Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine einmalige finanzielle Leistung an Mütter, die kein Arbeitsverhältnis haben. Der Erhalt ist an das Einkommen und Vermögen der Familie gebunden.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.provinz.bz.it/aswe/themen/familienfoerderung.asp