Anvertrauung an Familien und Einrichtungen

Die Interventionen der Sozialsprengel sind darauf ausgerichtet, durch familien- und erziehungsstützende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Kind in der eigenen Familie aufwachsen und erzogen werden kann. Eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen und somit eine Anvertrauung an Familien und Einrichtungen wird dann in Betracht gezogen, wenn die Leistungen und Maßnahmen, welche im Vorfeld für und gemeinsam mit der Familie des Kindes getroffen wurden, nicht ausreichen. Eine Anvertrauung erfolgt immer zum Schutz der Minderjährigen und im Sinne des Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Gleichzeitig besteht das Ziel darin, die Eltern während der Phase der Fremdunterbringung mit geeigneten Maßnahmen soweit zu unterstützen, dass sie die Schwierigkeiten überwinden und das Kind wieder in die eigene Familie zurückkehren kann, indem die Eltern-Kind Beziehung erneut gestärkt wird.

Die wichtigsten Informationen und Kontakte zur Anvertrauung an Familien und Einrichtungen in der Autonomen Provinz Bozen finden Sie in den folgenden Boxen.

Anvertrauung an Familien

Die familiäre Anvertrauung ist eine besondere Form von „Hilfestellung auf Zeit“ für Eltern und ihre Kinder. Die Kinder oder Jugendlichen, denen momentan ein angemessenes familiäres Umfeld fehlt, werden für einen begrenzten Zeitraum von einer Pflegefamilie aufgenommen, ohne die Bindung zur eigenen Familie zu verlieren. Im Unterschied zur Adoption handelt es sich also um eine zeitlich begrenzte Maßnahme mit dem Ziel der Rückführung des Pflegekindes in seine Familie.

Pflegefamilien für Minderjährige

Pflegefamilien bieten Kindern und Jugendlichen, deren Familien sich in einer schwierigen Situation oder Notlage befinden, für eine Zeit lang einen Platz in ihrem Leben und in ihrem Zuhause an und stehen ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation sowie bei der Entwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Seite. Im Unterschied zur Adoption bleibt das Pflegekind ein Kind seiner leiblichen Eltern, die somit weiterhin (in der Regel) die elterliche Verantwortung ausüben.

Anvertrauung an Einrichtungen

Bei der Anvertrauung an eine Einrichtung werden Minderjährige, denen vorübergehend ein geeignetes familiäres Umfeld fehlt, für diesen Zeitraum in einer öffentlichen oder privaten sozialpädagogischen oder integrierten sozialpädagogischen Einrichtung untergebracht.